| Das Schweizer
Bundesgesetz hat ein strenges Zulassungsverfahren
und Vorschriften für die Verwendung von Spendersamen
für Ehepaare, für die eine andere Art
von Indikation nicht möglich ist.
Spender, die sich an das Kantonalen Fertilitätszentrum
wenden, sind Schweizer oder Italienische Bürger,
die in der Region leben. Sie werden gründlich
auf ihren allgemeinen physischen und psychischen
Gesundheitszustand, dem Fehlen genetischer Anomalien
in ihrem Karyotyp und auf ihre Familienangeschichte
hin untersucht. Außerdem muss ihre Samenflüssigkeit
eine optimale Qualität haben.
Die ausgewählten Spender werden in dieser
Zeit ärtzlich und psychologisch vom CCF begleitet
und regelmäßigen Blutanalysen unterzogen.
In der Schweiz ist es nicht zulässig Eizellen
zu spenden.
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